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Verlag junger Autoren
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AGB
1. Angebote Alle Angebote und Lieferungen erfolgen nur nach Maßgabe dieser Bedingungen, die mit Annahme der Lieferung anerkannt werden. Im übrigen gelten die allgemeinen buchhändlerischen Verkehrsbräuche. Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlages. 2. Bestellungen Bestellungen werden so schnell wie möglich erledigt. Eine Verpflichtung zur Einhaltung eines bestimmten Liefertermins wird nicht übernommen; auch nach erfolgter Bestätigung wird Rücktritt vom Vertrag für den Fall vorbehalten, dass bestimmte Titel zum Zeitpunkt der Lieferung vergriffen sind. Ein Schadensersatzanspruch hieraus ist bis auf Vorliegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Verlags, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. 3. Lieferung Die Annahme der Sendung verpflichtet zur Einhaltung der gebundenen Ladenpreise,
die auf den Bestellscheinen in € angegeben sind. In den gebundenen
Ladenpreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Alle Sendungen gehen zu Lasten und auf Gefahr des Empfängers,
auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höhere Gewalt beruhen. Ersatz für
verlorengegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen
wird durch uns nicht geleistet. Der Besteller bzw. Empfänger muss daher
zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition oder Bahn
gegebenen Fristen bei diesen Stellen den Schadensfall melden. 4. Rücksendungen Rücksendungen festbezogener Verlagsobjekte sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags auf Kosten und Gefahr des Bestellers an die Auslieferung möglich. Der Rücksendung ist die Genehmigung, die alle Bezugsdaten enthält, beizufügen. Verrechnung mit offenen Rechnungen wird erst bei Gutschriftanzeige des Verlages vorgenommen. 5. Zahlung Rechnungen sind bar, ohne Skonto, spesenfrei zum Fälligkeitstermin auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten zu zahlen. Wird das Zahlungsziel überschritten, werden sämtliche offene Forderungen fällig, und der Verlag ist berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu erheben. Bei Säumigkeit kann der Verlag die Lieferung weiterer Verlagswerke verweigern und von bestehenden Lieferverträgen zurücktreten. Schecks werden nur zahlungshalber, Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung, ohne Skontoabzug, beides zu Lasten des Bestellers angenommen. 6. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bestehender und zukünftiger Forderungen des Verlages aus Lieferungen von Verlagswerken bleiben die gelieferten Werke Eigentum des Verlages. Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er verpflichtet sich für den Fall des Weiterverkaufs an Kunden in ihrer Eigenschaft als Wiederverkäufer, den Eigentumsvorbehalt des Verlages auf den neuen Abnehmer mit der Maßgabe weiterzuleiten, dass dieser erst dann voll das Eigentum daran erwirbt, wenn die Forderungen des Verlages aus diesen Weiterverkäufen beglichen sind. Als Begleichung der Forderung des Verlages gilt auch gesonderte Aufbewahrung des Erlöses zugunsten des Verlages. Im übrigen werden alle Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Verlagswerke bereits jetzt in voller Höhe in allen Sicherungsrechten an den Verlag zur Sicherung in der Höhe der jeweiligen Forderung des Verlages gegenüber dem Käufer abgetreten. Die Abtretung umfasst auch Ansprüche auf Abnahme und Zahlung von Fortsetzungswerken. Nimmt der Abnehmer Forderungen aus Weiterveräußerungen von Verlagswerken in ein mit seinen Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten; nach Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo. Bei laufender Rechnung gelten der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für die Saldoforderung. Auf Verlangen des Verlages ist der Abnehmer verpflichtet, dem Verlag die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung bekanntzugeben. Der Abnehmer wird ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf trotz Abtretung für den Verlag einzuziehen. Die Ermächtigung kann vom Verlag jederzeit widerrufen werden. Auch in diesem Fall hat der Abnehmer dem Verlag auf Verlangen Unterlagen für seine Forderungen auszuhändigen, die Schuldner zu benennen und den Schuldnern die Abtretung bekanntzugeben. Die Einziehungsbefugnis des Verlages wird durch die Einziehungsermächtigung des Abnehmers nicht berührt. Zu anderen Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Abnehmer nicht berechtigt. Der Abnehmer ist verpflichtet, einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen der Rechte des Verlages durch Dritte sofort zu widersprechen und den Verlag hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Abnehmer räumt dem Verlag zum Zwecke der Besichtigung bzw. Begutachtung der Vorbehaltsware, aus welchen Gründen auch immer, schon jetzt das Recht ein, seine Geschäfts und Lagerräume zu betreten und gegebenenfalls die Vorbehaltsware von dort abzutransportieren, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verlag auf Verlangen des Abnehmers insoweit zur Freigabe verpflichtet. 7. Wirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser Allgemeinen Lieferungs und Zahlungsbedingungen abgeschlossenen Einzelverträge nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. Die Nichtausübung der Rechte durch den Verlag Ð auch auf längere Zeit berechtigt den Abnehmer nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch den Verlag oder Verwirkung zu berufen. 8. Anwendbares Recht Für diese Allgemeinen Lieferungs und Zahlungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Abnehmer und dem Verlag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand Gerichtsstand insbesondere auch für das Mahnverfahren und Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau. Der Verlag ist auch berechtigt, am Sitz des Auftragsnehmers zu klagen. |
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